Neu ab 1. August 2026

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 – das müssen Eltern jetzt wissen

2,5 Mio. Betroffene Kinder
4 Einführungsstufen Bis 2029
16 Bundesländer 16 Regelungen

Ab dem 1. August 2026 erhalten Kinder im Grundschulalter in Deutschland schrittweise einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Damit wird eine Betreuungslücke geschlossen, die für viele Familien nach der Kita entsteht: Die Schule endet mittags, der Arbeitstag der Eltern aber nicht.

Diese Seite gibt einen ersten Überblick über den Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung 2026, die wichtigsten Daten und Hintergründe – und zeigt, wo Sie als Eltern oder Träger verlässliche Detailinformationen vor Ort erhalten.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule.

Was bedeutet der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung?

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt und im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert. Konkret bedeutet das:

  • Jedes anspruchsberechtigte Kind im Grundschulalter hat einen rechtlichen Anspruch auf einen Ganztagsplatz.
  • Ganztagsbetreuung umfasst in der Regel:
    • 8 Stunden täglich an fünf Werktagen (Montag bis Freitag),
    • einschließlich der Unterrichtszeit in der Schule,
    • grundsätzlich auch in den Schulferien, wobei die Länder bis zu vier Wochen Schließzeit im Jahr regeln können.
  • Ein Rechtsanspruch ist keine Pflicht: Eltern entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie das Ganztagsangebot nutzen möchten.

Wichtiger Hinweis: Die konkrete Ausgestaltung (z. B. Öffnungszeiten, Ferienregelungen, Beiträge, Anmeldefristen) unterscheidet sich je nach Bundesland, Kommune und Einrichtung. Verbindliche Informationen erhalten Sie immer bei:

  • der Schule Ihres Kindes,
  • dem zuständigen Jugendamt bzw. Ihrer Kommune,
  • den Landesministerien für Bildung oder Jugend.

Zeitplan: Stufenweise Einführung von 2026 bis 2029

Der Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung wird stufenweise eingeführt. Zunächst profitieren die Kinder der ersten Klassenstufe, dann kommen nach und nach die weiteren Jahrgänge hinzu, bis schließlich alle Grundschulkinder der Klassen 1 bis 4 eingeschlossen sind.

Ab wann gilt der Rechtsanspruch für welche Klassenstufe?

2026 / 27 Startphase
Anspruch für Kinder der
1. Klassenstufe
2027 / 28 Erweiterung
Anspruch für Kinder der
1. & 2. Klassenstufe
2028 / 29 Ausbau
Anspruch für Kinder der
1. - 3. Klassenstufe
2029 / 30 Vollendung
Anspruch für Kinder der
1. - 4. Klassenstufe

Wer profitiert vom Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung?

Vorteile für Kinder

  • Mehr Zeit für Bildung, Förderung und Freizeit.
  • Verlässliche Tagesstruktur mit Lern-, Spiel- und Ruhephasen.
  • Zusätzliche Angebote aus Sport, Musik, Kultur, Kinder- und Jugendhilfe – je nach Konzept der Einrichtung.

Vorteile für Eltern und Familien

  • Verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • Mehr Planungssicherheit bei Arbeitszeiten.
  • Entlastung im Alltag, insbesondere für Alleinerziehende.

Vorteile und Herausforderungen für Schulen, Kommunen und Träger

  • Stärkere Verzahnung von Bildung, Betreuung und Förderung über den gesamten Schultag.
  • Chance, das lokale Bildungsangebot gemeinsam mit Vereinen, Jugendhilfe und weiteren Partnern weiterzuentwickeln.
  • Gleichzeitig besteht ein großer Ausbau- und Personalbedarf, der bundesweit eine Herausforderung darstellt.

Welche Angebote können den Rechtsanspruch erfüllen?

Der Rechtsanspruch bezieht sich nicht nur auf eine einzige Form der Ganztagsbetreuung. Je nach Bundesland und Kommune können unterschiedliche Angebote den Anspruch erfüllen, zum Beispiel:

  • Offene Ganztagsschule (OGS)
    Unterricht hauptsächlich am Vormittag, freiwillige Ganztagsangebote am Nachmittag.
  • Gebundene Ganztagsschule
    Unterrichts- und Ganztagszeiten sind über den Tag verteilt; die Teilnahme am Ganztag ist für angemeldete Kinder in der Regel verpflichtend.
  • Hort / Schulkindbetreuung
    Betreuung von Schulkindern durch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (nach SGB VIII), häufig in enger Zusammenarbeit mit der Schule.
  • Kooperationsangebote
    Modelle, in denen Schule mit Sportvereinen, Musikschulen, Jugendverbänden oder anderen Partnern zusammenarbeitet.

Wichtig ist, dass das Gesamtangebot vor Ort den gesetzlich vorgegebenen Betreuungsumfang von in der Regel 8 Stunden an fünf Tagen erfüllt. Wie genau dieses Angebot ausgestaltet ist, unterscheidet sich von Land zu Land und von Kommune zu Kommune.

Warum wurde das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) eingeführt?

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz verfolgt der Bund mehrere Ziele:

  • Betreuungslücke schließen – nach der Kita endet die verlässliche Betreuung häufig mit dem frühen Schulschluss.
  • Chancengerechtigkeit stärken – mehr Bildungs- und Teilhabechancen für alle Kinder, unabhängig vom Elternhaus.
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern – Eltern sollen in Voll- oder Teilzeit arbeiten können, ohne sich dauerhaft um Betreuungszeiten sorgen zu müssen.
  • Qualität von Bildung und Betreuung weiterentwickeln – durch verlässliche Rahmenbedingungen und Kooperationen verschiedener Akteure.

Um den Ausbau der Ganztagsangebote zu unterstützen, stellt der Bund den Ländern mehrere Milliarden Euro für Investitionen in ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung und beteiligt sich zusätzlich an den laufenden Kosten.

Was sollten Eltern jetzt tun?

Auch wenn der Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung 2026 bundesweit eingeführt wird, ist die konkrete Umsetzung vor Ort sehr unterschiedlich. Daher ist es sinnvoll, sich frühzeitig zu informieren.

  1. Frühzeitig informieren
    Prüfen Sie die Informationen
    • auf den Seiten Ihres Bundeslandes,
    • bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung,
    • beim zuständigen Jugendamt.
  2. Kontakt zur (künftigen) Grundschule aufnehmen
    Fragen Sie nach den geplanten Ganztagsangeboten (z. B. OGS, gebundener Ganztag, Hort) und nach dem zeitlichen Ablauf der Anmeldung.
  3. Kosten und Beiträge klären
    In vielen Kommunen werden Elternbeiträge (z. B. Essensgeld, Betreuungsbeiträge) erhoben. Die Höhe und Ausgestaltung werden durch Länder und Kommunen geregelt.
  4. Passendes Modell für die Familie wählen
    Überlegen Sie, welches Betreuungsmodell zu Ihrer Familie passt: Ganztag an allen Tagen, nur an einzelnen Wochentagen oder eine Kombination mit anderen Freizeitangeboten.

Hinweis: Keine individuelle Rechtsberatung

Diese Website bietet allgemeine Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, können aber eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich bitte an:

  • das zuständige Jugendamt,
  • Ihre Kommune oder Stadtverwaltung,
  • die Schule bzw. Betreuungseinrichtung Ihres Kindes.

Wie geht es weiter? – Überblick über die weiteren Seiten

Auf den folgenden Unterseiten finden Sie vertiefende Informationen zum Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung 2026 und zur Ganztagsbetreuung in der Grundschule: