Berlin gilt schon heute als klassisches Ganztags-Bundesland. Fast alle öffentlichen Grundschulen arbeiten ganztägig und werden durch die Ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) ergänzt, die viele weiterhin als „Hort“ kennen. Mit dem bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 wird dieses System formal in einen neuen Rechtsrahmen eingebettet. Für Eltern ändert sich vor allem eines: Der Anspruch auf Ganztagsbildung und -betreuung wird noch verbindlicher abgesichert.

Ganztagsgrundschule und eFöB: So funktioniert Ganztag in Berlin

Die Ganztagsbetreuung im Grundschulalter basiert in Berlin auf zwei Säulen: der Ganztagsgrundschule und der ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB). Zusammen bilden sie den Rahmen für einen langen Schultag mit Mittagessen, Lernzeiten und Freizeitangeboten.

  • Ganztagsgrundschule: Der Schulalltag ist so organisiert, dass Unterricht, Übungs- und Förderzeiten sowie Freizeitangebote über den Tag verteilt sind. Es gibt offene und gebundene Formen.
  • Ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB): Schulergänzende Betreuung vor und nach dem Unterricht sowie in den Ferien. Die Angebote finden auf dem Schulgelände oder an eng angebundenen Standorten statt.
Modell Schwerpunkt Typische Betreuungszeiten
Offene Ganztagsgrundschule Vormittagsunterricht, nachmittags freiwillige Ganztagsangebote. Unterricht meist bis Mittag, eFöB-Module bis zu 18:00 Uhr.
Gebundene Ganztagsgrundschule Ganztag verbindlich, Lern- und Freizeitphasen sind rhythmisiert. Ganzer Schultag, in der Regel bis zum späteren Nachmittag.
eFöB / Hort Früh-, Spät- und Ferienbetreuung mit Schwerpunkt Betreuung und Freizeit. Gesamter Zeitraum von 6:00 bis 18:00 Uhr (Betreuungszeit).

In der Praxis erleben Kinder den Tag daher als Kombination aus Unterricht, Lernzeiten, kreativem Arbeiten, Sport und freiem Spiel. Für Eltern ist wichtig: Ganztag ist an Berliner Grundschulen nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall.

Rechtsanspruch ab 2026: Was bedeutet das für Berlin?

Ab 2026 wird der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung im Grundschulalter schrittweise eingeführt (Start: 1. Klassenstufe im Schuljahr 2026/2027). Der Anspruch sichert Kindern einen Ganztagsplatz an fünf Tagen pro Woche im Umfang von acht Stunden täglich. **In Berlin sichern die Ganztagsgrundschulen und die eFöB diesen Anspruch durch garantierte Öffnungszeiten von 6:00 bis 18:00 Uhr** (gemäß Schulgesetz) bereits ab.

Im Kern bedeutet der Rechtsanspruch für Berlin:

  • Grundschulkinder haben einen verbindlichen Anspruch auf den Ganztagsplatz.
  • Schultag und Betreuung werden als Einheit gedacht – vormittags Unterricht, nachmittags ergänzende Angebote.
  • Bezirke und Land müssen Kapazitäten bereitstellen und die rechtliche Absicherung der bestehenden Angebote formal verankern.

Eine allgemein verständliche Einordnung der bundesweiten Regelungen finden Sie unter Anspruch im Detail. Wie Berlin im Vergleich zu anderen Ländern dasteht, zeigt die Seite Umsetzung der Bundesländer.

Wer macht was? Akteure in der Berliner Ganztagslandschaft

Damit Ganztag funktioniert, greifen in Berlin mehrere Ebenen ineinander:

  • Land Berlin (Senatsverwaltung): legt schulrechtliche Rahmenbedingungen fest, steuert den weiteren Ausbau, definiert Qualitätsstandards für Ganztagsgrundschulen und eFöB und koordiniert die Bundesmittel.
  • Bezirke: sind für die Jugendhilfeplanung zuständig, vergeben Betreuungsplätze (Bedarfsbescheide/Hortgutscheine) und schließen Verträge mit freien Trägern.
  • Freie Träger: Organisationen wie Wohlfahrtsverbände oder Vereine organisieren an vielen Schulen die ergänzende Förderung und Betreuung und stellen pädagogisches Personal.
  • Grundschulen: stimmen Unterricht, Lernzeiten und Nachmittagsangebote ab und sind erste Anlaufstelle für Eltern.

Idealerweise entsteht so ein gemeinsames Bildungsangebot, in dem Kinder nicht zwischen „Schule“ und „Betreuung“ hin- und herwechseln, sondern einen durchgehenden, strukturierten Tag erleben.

Ausbau von Plätzen, Räumen und Personal

Der Rechtsanspruch erhöht den Druck auf das System, da Kapazitäten weiter gesichert werden müssen. Im Rahmen des **Ganztagsinvestitionsprogramms** stehen Berlin hierfür Mittel von rund **220 Mio. Euro** (Bund und Land) zur Verfügung. Das Land beteiligt sich mit mindestens **30 Prozent** an den Investitionen für öffentliche Träger. Für **freie Träger** gilt dabei ein **Eigenanteil von mindestens 20 Prozent** der förderfähigen Kosten.

Drei Themen stehen im Mittelpunkt des Ausbaus:

  • Platzangebot: Schulen mit hoher Nachfrage benötigen mehr Ganztags- und eFöB-Plätze. Teilweise müssen zusätzliche Gruppen eingerichtet oder Standorte gemeinsam genutzt werden.
  • Infrastruktur: Ganztag braucht Räume – für Mittagessen (Mensen), ruhiges Arbeiten, Bewegung und Rückzug.
  • Fachkräfte: Berlin benötigt weiterhin Erzieherinnen, Erzieher, Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie Ergänzungskräfte. Fortbildungen zu Ganztagspädagogik, Inklusion und Lernzeitgestaltung werden wichtiger.

Wie andere Bundesländer ähnliche Ausbaufragen lösen, zeigt unsere Übersicht pro Bundesland.

Elternbeiträge, Ferienbetreuung und Anmeldung

Für Berliner Familien spielen drei Punkte in der Praxis eine große Rolle: Kosten, Ferienbetreuung und der Anmeldeprozess.

Elternbeiträge: Der Schulunterricht ist kostenfrei. Für die ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) gilt in Berlin eine klare Regelung: Die Betreuung ist für Kinder der **Klassenstufen 1 bis 3 kostenfrei**. Ab der 4. Klasse fallen einkommensabhängige Beiträge nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG) an. Zusätzlich fallen in der Regel Kosten für das Mittagessen an.

Ferienbetreuung: Ein wichtiger Vorteil des Berliner Systems ist die Betreuung in den Schulferien. eFöB-Einrichtungen organisieren Ferienprogramme. Der im Bedarfsbescheid festgelegte Umfang gilt auch für die Ferien (abzüglich der max. vier Wochen Schließzeit, die das Land regeln kann).

Anmeldung: Die Anmeldung zur Ganztagsbetreuung ist in Berlin im Wesentlichen zweistufig organisiert:

  • Bei der Schulanmeldung entscheiden Eltern, ob ihr Kind in den Ganztag eingebunden werden soll.
  • Für die ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) wird zusätzlich ein Betreuungsumfang beim zuständigen Jugendamt beantragt (z. B. mit Früh- oder Spätmodulen und Feriennutzung), der im **Bedarfsbescheid** festgelegt wird.

Es lohnt sich, die Fristen des Bezirks zu beachten, damit der gewünschte Umfang zum Schulstart auch bereitsteht. Viele allgemeine Fragen zu Anspruch, Ablauf und Begriffen beantworten wir in den FAQ zur Ganztagsbetreuung.

Häufige Fragen in Berlin

Ist Ganztag an der Grundschule verpflichtend?

Nein. Ganztag steht allen Kindern offen, aber Eltern entscheiden, ob ihr Kind teilnimmt und in welchem Umfang. Bei gebundenen Ganztagsgrundschulen gehört der Ganztag jedoch fest zum Schulkonzept, sodass mit der Anmeldung auch die ganztägige Teilnahme vereinbart wird.

Wie lange kann mein Kind betreut werden?

Die Berliner Grundschulen bieten im Rahmen der eFöB reguläre Betreuungsmodule **von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr** an. Welche Module Sie konkret in Anspruch nehmen können, richtet sich nach Ihrem beantragten Bedarf.

Gibt es genug Plätze, wenn der Rechtsanspruch gilt?

Berlin hat bereits ein sehr dichtes Ganztagsnetz und ist gesetzlich zur Platzbereitstellung verpflichtet. Trotzdem kann es kurzfristig Standorte mit hoher Nachfrage geben. Langfristig sollen jedoch alle anspruchsberechtigten Kinder einen Platz erhalten.

Wo bekomme ich konkrete Informationen für meinen Kiez?

Erste Anlaufstellen sind die Grundschule Ihres Kindes, das zuständige Bezirksamt (Jugendamt) und der jeweilige Träger der ergänzenden Förderung und Betreuung. Allgemeine Hintergründe zum bundesweiten Rahmen finden Sie zusätzlich unter Anspruch im Detail.