Das Land Bremen mit den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven baut seit Jahren seine Ganztagsangebote im Grundschulbereich aus. Ganztagsschulen, Horte und die verlässliche Grundschule sorgen bereits heute dafür, dass viele Kinder über den Vormittag hinaus betreut werden. Mit dem bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 werden diese Strukturen weiterentwickelt und rechtlich abgesichert, damit jedes Grundschulkind einen verlässlichen Platz erhält.
Aktueller Stand der Ganztagsbetreuung in Bremen
Für Grundschulkinder gibt es im Land Bremen mehrere ineinandergreifende Betreuungsformen:
- Verlässliche Grundschule: sorgt für gesicherte Unterrichts- und Betreuungszeiten am Vormittag. Eltern können sich darauf verlassen, dass in einem definierten Zeitfenster kein Unterricht ausfällt.
- Ganztagsschule: viele Grundschulen sind bereits als offene oder gebundene Ganztagsschulen organisiert. Unterricht, Lernzeiten und Freizeitangebote sind über den Tag verteilt.
- Hort- und Schulkindbetreuung: schulnahe Horte oder Schülertreffs übernehmen die Betreuung vor und nach dem Unterricht sowie in den Ferien.
Die meisten Kinder, die ein Ganztagsangebot nutzen, bleiben nach dem Unterricht in der Schule oder wechseln direkt in den Hort. Dort gibt es Mittagessen, betreute Lernzeiten für Hausaufgaben und vielfältige Freizeitangebote – von Sport über Musik bis zu Kreativprojekten. In Bremerhaven spielt der klassische Hort an vielen Standorten noch eine größere Rolle, während in der Stadt Bremen zunehmend Ganztagsschulen das Angebot tragen.
| Modell | Kennzeichen | Typische Nutzung |
|---|---|---|
| Offene Ganztagsschule | Freiwillige Teilnahme am Nachmittagsprogramm, Anmeldung meist für ein Schuljahr verbindlich. | Für Kinder, die an mehreren Tagen bis in den Nachmittag in der Schule bleiben sollen. |
| Gebundene Ganztagsschule | Ganztag ist fester Bestandteil des Stundenplans, Lern- und Freizeitphasen wechseln sich ab. | Für Standorte, die den Ganztag als reguläres Schulkonzept umsetzen. |
| Hort an der Schule | Einrichtung der Jugendhilfe direkt an oder in unmittelbarer Nähe der Grundschule. | Betreuung vor und nach dem Unterricht, häufig inklusive Ferienbetreuung. |
| Schülertreff / Schulkindbetreuung | Betreuung bis zum frühen Nachmittag, meist mit Schwerpunkt Aufsicht, Spiel und einfache Lernzeiten. | Für Familien mit geringerem Betreuungsumfang oder Übergangslösungen. |
Rechtsanspruch ab 2026: Was kommt auf Bremen zu?
Ab dem Schuljahr 2026/27 entsteht schrittweise ein bundesweiter Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter. Zunächst haben nur die Erstklässler einen Anspruch, später kommen die weiteren Jahrgänge hinzu. Betrachtet wird immer ein Tagesgesamtpaket aus Unterricht und außerunterrichtlicher Betreuung.
Für das Land Bremen bedeutet das:
- Ganztagsplätze müssen in allen Stadtteilen so ausgebaut werden, dass jedes anspruchsberechtigte Kind einen Platz erhalten kann.
- Bestehende Ganztags- und Hortangebote werden qualitativ weiterentwickelt, damit sie nicht nur Betreuung, sondern auch Förderung und Teilhabe sichern.
- In Bremerhaven sollen klassische Hortangebote mittelfristig in schulische Ganztagsstrukturen überführt werden, während in der Stadt Bremen der Ausbau gebundener und offener Ganztagsschulen vorangetrieben wird.
Die allgemeinen rechtlichen Grundlagen des Ganztagsanspruchs – Zeitumfang, Stufenplan, bundesrechtliche Vorgaben – sind auf der Seite Gesetz und Grundlagen zusammengefasst. Eine Einordnung, wie Bremen im Vergleich zu anderen Ländern vorgeht, bietet zudem die Umsetzung der Bundesländer.
Beteiligte Akteure: Land, Kommunen, Träger, Schulen
Die Umsetzung des Rechtsanspruchs ist im Zwei-Städte-Land Bremen eine Gemeinschaftsaufgabe verschiedener Akteure:
- Land Bremen: definiert die bildungs- und jugendhilferechtlichen Rahmenbedingungen, steuert Förderprogramme und setzt Qualitätsstandards für Ganztag und Hort.
- Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven: sind Schulträger und zuständig für Jugendhilfeplanung. Sie ermitteln den Bedarf, planen zusätzliche Plätze und kümmern sich um Gebäude und Ausstattung.
- Freie Träger: Wohlfahrtsverbände, Vereine, Kirchen und andere Organisationen betreiben viele Horte, Schülertreffs und Ganztagsangebote und stellen den Großteil des pädagogischen Fachpersonals.
- Grundschulen: gestalten den Unterrichtstag, verknüpfen Lernzeiten und Freizeitangebote und koordinieren die Zusammenarbeit mit den Trägern der Jugendhilfe.
Wichtig ist, dass Ganztag als gemeinsames Bildungsprojekt verstanden wird. Unterricht, Hausaufgaben- bzw. Lernzeiten, Förderung und freie Spielphasen sollen sinnvoll aufeinander aufbauen – nicht als getrennte Angebote nebeneinanderstehen.
Ausbaupläne: zusätzliche Plätze, bessere Räume, mehr Personal
Damit der Rechtsanspruch eingehalten werden kann, arbeitet Bremen an einem mehrjährigen Ausbauplan. Im Zentrum stehen drei Baustellen:
- Platzkapazitäten: bestehende Ganztagsschulen sollen zusätzliche Kinder aufnehmen können, neue Ganztagsstandorte kommen hinzu und Horte werden dort ausgebaut, wo der Bedarf besonders hoch ist.
- Infrastruktur: viele Schulen erhalten zusätzliche Gruppenräume, Mensen, Lern- und Ruhezonen sowie kindgerecht gestaltete Außenbereiche. An einigen Standorten werden neue Ganztagspavillons oder Anbauten errichtet, um genügend Raum für Mittagessen und Nachmittagsangebote zu schaffen.
- Fachkräfte: Erzieherinnen und Erzieher, sozialpädagogische Fachkräfte und Ganztagskoordinator:innen werden gezielt gewonnen. Fortbildungsangebote sollen dafür sorgen, dass Ganztagspädagogik, Lernzeitgestaltung und inklusive Angebote qualitativ gut umgesetzt werden.
Das Land Bremen nutzt dabei sowohl eigene Mittel als auch Bundesmittel aus dem Ganztagsförderungsgesetz. Ziel ist es, den bereits hohen Ganztagsanteil weiter zu steigern und zugleich die Qualität der Angebote zu sichern.
Elternbeiträge, Ferienbetreuung und Anmeldung
Die Elternbeiträge für die Nachmittagsbetreuung orientieren sich im Land Bremen an der Kita- und Hortbeitragsordnung. Für Unterricht und die verlässliche Grundschule fallen keine Gebühren an, für Hort- oder schulische Betreuungsbausteine können einkommensabhängige Beiträge erhoben werden. Häufig werden Geschwisterkinder oder Familien mit geringem Einkommen entlastet.
Die Ferienbetreuung wird in der Regel über Horte oder zentrale Ferienstandorte organisiert. Kinder können dort ganztägig betreut werden, häufig mit speziellen Ferienprogrammen – von Projekttagen über Sport- und Kreativangebote bis zu Ausflügen im Stadtteil. In vielen Fällen ist die Feriennutzung im regulären Betreuungsvertrag bereits berücksichtigt, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen.
Die Anmeldung zur Ganztagsbetreuung läuft meistens in zwei Schritten:
- Im Zuge der Schulanmeldung entscheiden Eltern, ob ihr Kind ein schulisches Ganztagsangebot nutzen soll.
- Für Hort- oder ergänzende Betreuungsangebote wird zusätzlich ein Betreuungsvertrag mit der Stadtgemeinde oder einem freien Träger abgeschlossen – inklusive Angabe der gebuchten Zeiten.
Es lohnt sich, frühzeitig bei Grundschule, Stadtgemeinde oder Träger nachzufragen, welche Modelle am jeweiligen Standort angeboten werden und welche Fristen gelten. Einen übergeordneten Vergleich mit anderen Bundesländern bietet die Übersicht pro Bundesland, grundlegende Informationen zum bundesweiten Anspruch finden Sie unter Anspruch im Detail und in den FAQ zur Ganztagsbetreuung.
Häufige Fragen in Bremen
Ist die Teilnahme an der Ganztagsbetreuung verpflichtend?
Nein. Der Rechtsanspruch sorgt dafür, dass ein Platz zur Verfügung steht. Ob und in welchem Umfang Sie diesen Platz nutzen, entscheiden Sie selbst. Wenn Sie sich für ein Ganztags- oder Hortangebot entscheiden, sind die gebuchten Zeiten für ein Schuljahr verbindlich, damit Gruppen und Personal verlässlich geplant werden können.
Wie lange kann mein Kind betreut werden?
Je nach Standort sind Betreuungszeiten vom frühen Morgen (Frühbetreuung) bis in den späten Nachmittag möglich. Üblich sind Modelle bis etwa 15:00 oder 16:00 Uhr, an einigen Standorten auch länger. Den genauen Umfang legen Schule, Kommune und Träger vor Ort fest.
Gibt es verlässliche Ferienangebote?
Ja. In beiden Stadtgemeinden werden Ferienangebote organisiert, meist über Horte oder gebündelte Ferienstandorte von Ganztagsschulen. Umfang und genaue Öffnungszeiten können sich je nach Stadtteil unterscheiden, sind aber darauf ausgelegt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.
Wo erhalte ich konkrete Informationen für meinen Standort?
Erste Ansprechpartner sind die Grundschule Ihres Kindes, die zuständige Stadtgemeinde oder das örtliche Amt für soziale Dienste sowie der jeweilige Hort- oder Ganztagsträger. Für grundlegende Fragen zum bundesweiten Rechtsanspruch und zu Begriffen wie Hort, Ganztagsschule oder verlässliche Grundschule helfen zusätzlich unsere FAQ zur Ganztagsbetreuung.