Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) und die Umsetzung in den Bundesländern verwenden zahlreiche Fachbegriffe und Abkürzungen. Dieses Glossar hilft Ihnen, die wichtigsten Konzepte schnell zu verstehen.
- Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)
- Das Bundesgesetz, das den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab 2026 stufenweise einführt und regelt.
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- Das Gesetz zur Kinder- und Jugendhilfe, in dem der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verankert ist. Diese Verankerung betont den jugendhilferechtlichen Charakter der Betreuungsleistung.
- Rechtsanspruch
- Der individuelle, gesetzlich garantierte Anspruch des Kindes auf einen Ganztagsplatz. Er bedeutet, dass die zuständige Stelle (Kommune/Land) verpflichtet ist, einen Platz bereitzustellen.
- Schulaufsicht
- Die staatliche Aufsicht, die von den Kultus- bzw. Bildungsministerien der Länder über Schule und Unterricht ausgeübt wird. Sie ist rechtlich von der Aufsicht über die Jugendhilfe-Angebote zu unterscheiden.
- Träger (Freie Träger)
- Organisationen (Wohlfahrtsverbände, Vereine, Kirchen), die Betreuungsangebote betreiben und Fachpersonal stellen.
- Jugendamt
- Die kommunale Behörde, die vor Ort für die Umsetzung der Kinder- und Jugendhilfe und oft für die Bedarfsplanung der Ganztagsplätze zuständig ist.
- Ganztagsbetreuung
- Der Oberbegriff für die ganztägige Förderung, Betreuung und Bildung von Grundschulkindern, die sowohl Unterrichts- als auch Freizeitphasen umfasst.
- Offene Ganztagsschule (OGS)
- Ein schulbasiertes Modell, bei dem die Teilnahme an den Nachmittagsangeboten (Lernzeiten, AGs, Freizeit) freiwillig ist. Der Ganztag erfolgt meist in Kooperation mit einem Träger der Jugendhilfe.
- Gebundene Ganztagsschule (GGS)
- Ein schulbasiertes Modell, bei dem die Ganztagsteilnahme für angemeldete Kinder verpflichtend ist. Unterricht, Lern- und Freizeitphasen sind über den Tag verteilt und rhythmisiert.
- Hort
- Eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) mit eigenem pädagogischen Konzept, die Betreuung vor, nach der Schule und in den Ferien anbietet (oft in den östlichen und südlichen Bundesländern dominierend).
- Rhythmisierung
- Das pädagogische Konzept der sinnvollen Verzahnung von Unterricht, Lernzeiten und Entspannungsphasen über den gesamten Tag hinweg. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal des Ganztags.
- Betreuungsumfang
- Der gesetzlich garantierte Mindestanspruch nach GaFöG: 8 Stunden täglich an 5 Tagen pro Woche (inklusive Unterrichtszeit).
- Schließzeiten
- Die Zeiträume, in denen die Einrichtung aufgrund von Ferien oder Fortbildung geschlossen bleiben darf. Die gesetzliche Grenze liegt bei maximal 4 Wochen (20 Werktage) pro Jahr.
- Elternbeiträge
- Kosten, die von Kommunen oder Trägern für die Betreuung, das Mittagessen oder Materialien erhoben werden können. Der Rechtsanspruch garantiert einen Platz, aber nicht automatisch die Kostenfreiheit.
- eFöB
- Ergänzende Förderung und Betreuung: Der spezifische Berliner Begriff für die schulergänzende Betreuung, die den Ganztagsanspruch abdeckt.
- GBS
- GanzTägige Bildung und Betreuung an Schulen: Das zentrale, schulrechtlich verankerte Ganztagsmodell in Hamburg.
- Mittagsbetreuung
- Ein in Bayern und anderen süddeutschen Regionen verbreitetes, niederschwelliges Betreuungsangebot nach Unterrichtsschluss, das in der Regel erweitert werden muss, um den vollen Ganztagsanspruch zu erfüllen.
- GTS
- Gantagschule in Angebotsform: Der spezifische Begriff für die freiwillige Ganztagsschule, wie er unter anderem in Rheinland-Pfalz verwendet wird.
- Pakt für den Ganztag
- Die Bezeichnung für Landesprogramme in verschiedenen Bundesländern (z. B. Hessen, Bayern), die finanzielle und strukturelle Unterstützung für den Ausbau des Ganztags leisten.
- VHG
- Verlässliche Halbtagsgrundschule: Die Grundstruktur in einigen Bundesländern (z. B. Brandenburg), die feste Unterrichtszeiten am Vormittag sichert.