Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) und die Umsetzung in den Bundesländern verwenden zahlreiche Fachbegriffe und Abkürzungen. Dieses Glossar hilft Ihnen, die wichtigsten Konzepte schnell zu verstehen.

Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)
Das Bundesgesetz, das den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab 2026 stufenweise einführt und regelt.
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Das Gesetz zur Kinder- und Jugendhilfe, in dem der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verankert ist. Diese Verankerung betont den jugendhilferechtlichen Charakter der Betreuungsleistung.
Rechtsanspruch
Der individuelle, gesetzlich garantierte Anspruch des Kindes auf einen Ganztagsplatz. Er bedeutet, dass die zuständige Stelle (Kommune/Land) verpflichtet ist, einen Platz bereitzustellen.
Schulaufsicht
Die staatliche Aufsicht, die von den Kultus- bzw. Bildungsministerien der Länder über Schule und Unterricht ausgeübt wird. Sie ist rechtlich von der Aufsicht über die Jugendhilfe-Angebote zu unterscheiden.
Träger (Freie Träger)
Organisationen (Wohlfahrtsverbände, Vereine, Kirchen), die Betreuungsangebote betreiben und Fachpersonal stellen.
Jugendamt
Die kommunale Behörde, die vor Ort für die Umsetzung der Kinder- und Jugendhilfe und oft für die Bedarfsplanung der Ganztagsplätze zuständig ist.
Ganztagsbetreuung
Der Oberbegriff für die ganztägige Förderung, Betreuung und Bildung von Grundschulkindern, die sowohl Unterrichts- als auch Freizeitphasen umfasst.
Offene Ganztagsschule (OGS)
Ein schulbasiertes Modell, bei dem die Teilnahme an den Nachmittagsangeboten (Lernzeiten, AGs, Freizeit) freiwillig ist. Der Ganztag erfolgt meist in Kooperation mit einem Träger der Jugendhilfe.
Gebundene Ganztagsschule (GGS)
Ein schulbasiertes Modell, bei dem die Ganztagsteilnahme für angemeldete Kinder verpflichtend ist. Unterricht, Lern- und Freizeitphasen sind über den Tag verteilt und rhythmisiert.
Hort
Eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) mit eigenem pädagogischen Konzept, die Betreuung vor, nach der Schule und in den Ferien anbietet (oft in den östlichen und südlichen Bundesländern dominierend).
Rhythmisierung
Das pädagogische Konzept der sinnvollen Verzahnung von Unterricht, Lernzeiten und Entspannungsphasen über den gesamten Tag hinweg. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal des Ganztags.
Betreuungsumfang
Der gesetzlich garantierte Mindestanspruch nach GaFöG: 8 Stunden täglich an 5 Tagen pro Woche (inklusive Unterrichtszeit).
Schließzeiten
Die Zeiträume, in denen die Einrichtung aufgrund von Ferien oder Fortbildung geschlossen bleiben darf. Die gesetzliche Grenze liegt bei maximal 4 Wochen (20 Werktage) pro Jahr.
Elternbeiträge
Kosten, die von Kommunen oder Trägern für die Betreuung, das Mittagessen oder Materialien erhoben werden können. Der Rechtsanspruch garantiert einen Platz, aber nicht automatisch die Kostenfreiheit.
eFöB
Ergänzende rderung und Betreuung: Der spezifische Berliner Begriff für die schulergänzende Betreuung, die den Ganztagsanspruch abdeckt.
GBS
GanzTägige Bildung und Betreuung an Schulen: Das zentrale, schulrechtlich verankerte Ganztagsmodell in Hamburg.
Mittagsbetreuung
Ein in Bayern und anderen süddeutschen Regionen verbreitetes, niederschwelliges Betreuungsangebot nach Unterrichtsschluss, das in der Regel erweitert werden muss, um den vollen Ganztagsanspruch zu erfüllen.
GTS
Gantagschule in Angebotsform: Der spezifische Begriff für die freiwillige Ganztagsschule, wie er unter anderem in Rheinland-Pfalz verwendet wird.
Pakt für den Ganztag
Die Bezeichnung für Landesprogramme in verschiedenen Bundesländern (z. B. Hessen, Bayern), die finanzielle und strukturelle Unterstützung für den Ausbau des Ganztags leisten.
VHG
Verlässliche Halbtagsgrundschule: Die Grundstruktur in einigen Bundesländern (z. B. Brandenburg), die feste Unterrichtszeiten am Vormittag sichert.