Hessen baut seit vielen Jahren Ganztagsangebote an Grundschulen aus. An vielen Standorten gibt es bereits eine enge Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe und freien Trägern – mit Nachmittagsbetreuung, Lernzeiten und Ferienangeboten. Ab 2026 kommt der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung hinzu. Für Eltern bedeutet das: Der Zugang zu einem verlässlichen Ganztagsplatz wird schrittweise verbindlich abgesichert.

Aktueller Stand der Ganztagsbetreuung in Hessen

Im Grundschulalter stützt sich Hessen vor allem auf drei Bausteine:

  • Ganztagsschule: Schulen mit einem erweiterten Angebot am Nachmittag – in offener oder gebundener Form.
  • Betreuung an der Grundschule: schulnahe Betreuungsangebote (oft vormittags verlängert und nachmittags bis zum frühen Nachmittag).
  • Hort / Schulkindbetreuung: Einrichtungen der Jugendhilfe mit längeren Öffnungszeiten und Ferienbetreuung.

Je nach Gemeinde werden diese Elemente unterschiedlich kombiniert. In größeren Städten dominieren Ganztagsschulen und Horte, im ländlichen Raum spielen schulische Betreuungsangebote mit teils flexiblen Zeiten eine größere Rolle.

Modell Kurzbeschreibung Typische Nutzung
Offene Ganztagsschule Freiwillige Teilnahme am Nachmittagsprogramm mit Lernzeit und Freizeitangeboten. Für Kinder, die an mehreren Tagen bis in den Nachmittag in der Schule bleiben.
Gebundene Ganztagsschule Ganztag fest im Stundenplan verankert, rhythmisierter Schultag bis in den Nachmittag. Standorte mit durchgehendem Ganztagskonzept für alle oder einen Teil der Kinder.
Schulische Betreuung Verlässliche Betreuung vor/nach dem Unterricht, teils mit einfachem Mittagessen und Hausaufgabenzeit. Für Familien, die v. a. kurze Betreuungslücken schließen möchten.
Hort / Schulkindbetreuung Einrichtung der Jugendhilfe mit eigenem pädagogischen Konzept, oft mit Ferienöffnung. Für Kinder mit regelmäßigem Betreuungsbedarf bis in den späten Nachmittag.

Rechtsanspruch ab 2026: Einordnung für Hessen

Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung im Grundschulalter stufenweise wirksam. Er sichert Kindern im Grundschulalter einen Betreuungsumfang an fünf Tagen pro Woche, wobei die Unterrichtszeit auf die Gesamtbetreuungszeit angerechnet wird. Eine übersichtliche Erklärung der bundesweiten Regelungen finden Sie unter Anspruch im Detail.

Für Hessen heißt das konkret:

  • Vorhandene Ganztagsschulen werden ausgebaut, damit mehr Kinder einen Platz erhalten.
  • Grundschulen mit Betreuungsangeboten ergänzen ihre Zeiten und Inhalte, um den Ganztagsumfang zu erreichen.
  • Horte und schulnahe Betreuung werden so eingebunden, dass ein durchgängiges Tagesangebot entsteht.

Der Anspruch wird jahrgangsweise eingeführt. So bleibt Zeit, zusätzliche Plätze zu schaffen, Personal aufzubauen und Gebäude anzupassen. Wie sich Hessen im Vergleich zu anderen Ländern positioniert, zeigt die Seite Umsetzung der Bundesländer.

Beteiligte Akteure in Hessen

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs ist eine gemeinsame Aufgabe vieler Beteiligter:

  • Land Hessen: setzt die bundesrechtlichen Vorgaben in Landesrecht um, legt Qualitätsstandards fest und steuert Förderprogramme für Ausbau, Personal und Qualität.
  • Kommunen: sind Schulträger und meist auch für die Jugendhilfeplanung zuständig. Sie planen, wie viele Plätze an welchem Standort erforderlich sind, und investieren in Räume und Ausstattung.
  • Freie Träger: Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Vereine und andere Träger betreiben zahlreiche Horte und Ganztagsangebote und stellen pädagogisches Fachpersonal.
  • Grundschulen: gestalten den Unterrichtstag, koordinieren Lernzeiten, AGs und Projekte und stimmen sich mit Horten und Betreuungsangeboten ab.

Ziel ist ein gemeinsames Bildungsangebot: Vormittagsunterricht, Lernzeiten am Nachmittag und Freizeitangebote sollen pädagogisch zusammenpassen und Kinder in ihrer Entwicklung unterstützen – fachlich, sozial und emotional. Die rechtlichen Grundlagen und die Rolle des Bundes finden Sie gebündelt auf Gesetz und Grundlagen.

Ausbaupläne: Plätze, Räume und Fachkräfte

Damit der Rechtsanspruch erfüllt werden kann, sind in vielen Regionen Hessens zusätzliche Kapazitäten nötig. Im Mittelpunkt stehen drei Bereiche:

  • Plätze: Ausbau bestehender Ganztagsschulen, zusätzliche Gruppen in der schulischen Betreuung sowie Erweiterung von Horten – insbesondere in wachsenden Kommunen und Stadtteilen.
  • Infrastruktur: mehr Gruppenräume, Lern- und Ruhezonen, Mensen und kindgerechte Außenflächen. Häufig sind Umbauten oder Anbauten an Grundschulen nötig, um Platz für Mittagessen und Nachmittagsangebote zu schaffen.
  • Personal: Gewinnung von Erzieherinnen, Erziehern und weiterer pädagogischer Fachkräfte, aber auch Qualifizierung von Ganztagskoordinator:innen und Lehrkräften für die Arbeit im Ganztag.

Finanziert wird der Ausbau aus Landesmitteln und Bundesmitteln aus dem Ganztagsförderungsgesetz. Einen Überblick über die strategische Ausrichtung der Länder bietet die Übersicht pro Bundesland.

Elternbeiträge, Ferienbetreuung und Anmeldung

Die Elternbeiträge unterscheiden sich in Hessen je nach Angebot, Kommune und Träger. Grundsätzlich gilt:

  • Der Unterricht ist kostenfrei.
  • Für schulische Betreuungsangebote und Horte können einkommensabhängige oder pauschale Beiträge erhoben werden.
  • Für das Mittagessen fallen in der Regel gesonderte Kosten an.

Die genauen Beträge und Ermäßigungsregelungen (z. B. für Geschwisterkinder oder Familien mit geringem Einkommen) legen Gemeinden und Träger in ihren Satzungen fest.

Die Ferienbetreuung wird meist über Horte oder schulnahe Betreuungsangebote organisiert. Häufig gibt es ganztägige Programme mit Projekten, Ausflügen, Sport- und Kreativangeboten. Umfang und genaue Zeiten variieren je nach Standort, orientieren sich aber daran, berufstätige Eltern auch in Ferienzeiten zu entlasten.

Die Anmeldung zur Ganztagsbetreuung erfolgt typischerweise:

  • im Rahmen der Schulanmeldung, wenn es um Ganztagsschule oder schulische Betreuung geht,
  • direkt beim Hortträger oder bei der Kommune, wenn ein Hortplatz gebucht werden soll,
  • zu festen Fristen – meist vor Beginn eines neuen Schuljahres.

Es lohnt sich, frühzeitig nachzufragen, welche Modelle an der gewünschten Schule angeboten werden und welche Fristen gelten. Grundlegende Informationen zum bundesweiten Rechtsanspruch, zu Umfang und Begriffen finden Sie zusätzlich in unseren FAQ zur Ganztagsbetreuung.

Häufige Fragen in Hessen

Ist die Teilnahme an der Ganztagsbetreuung verpflichtend?
Nein. Der Rechtsanspruch stellt sicher, dass ein Platz zur Verfügung steht. Ob und in welchem Umfang Ihr Kind daran teilnimmt, entscheiden Sie selbst. Bei gebundenen Ganztagsschulen sind die gewählten Tage allerdings verbindlich.

Kann ich zwischen Hort und schulischer Betreuung wählen?
Das hängt vom Standort ab. Mancherorts gibt es sowohl Hort als auch schulische Betreuung, andernorts nur eines von beiden. Die Schule und die Kommune informieren, welche Optionen konkret vorhanden sind.

Wie flexibel sind die Betreuungszeiten?
Viele Träger bieten verschiedene Zeitmodelle an – etwa Betreuung bis 14:30, 16:00 oder länger. Wichtig ist, dass der Mindestumfang des Rechtsanspruchs abgedeckt wird. Welche Modelle genau möglich sind, regeln Kommune und Träger vor Ort.

Wo erhalte ich verlässliche Informationen für meinen Wohnort?
Erste Anlaufstellen sind die Grundschule Ihres Kindes, das örtliche Schulamt, die Gemeinde oder Stadtverwaltung sowie der jeweilige Betreuungs- oder Hortträger. Einen übergeordneten Rahmen bieten unsere Seiten Anspruch im Detail, Umsetzung der Bundesländer und die FAQ zur Ganztagsbetreuung.