Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 wirft viele praktische Fragen auf: Wie melde ich mein Kind an? Welche Betreuungszeiten gelten vor Ort? Welche Kosten kommen auf uns zu? Und was kann ich tun, wenn ich keinen Platz bekomme?

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über wichtige Ansprechpartner auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie Hinweise auf Beratungsstellen, an die Sie sich bei individuellen Fragen wenden können.

1. Bundesweite Informationen

Auf Bundesebene erhalten Sie vor allem allgemeine Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, zu Zielen und Rahmenbedingungen.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

  • Zuständig für die gesetzliche Grundlage des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) im Bereich Kinder- und Jugendhilfe.
  • Bietet Broschüren, FAQ und Hintergrundinformationen zur Ganztagsbetreuung in der Grundschule.
  • Häufig finden Sie dort auch Hinweise auf Förderprogramme und Informationsmaterial für Eltern und Fachkräfte.

Informationsportale des Bundes

  • Offizielle Online-Portale rund um den Ganztag informieren über den bundesweiten Rechtsrahmen, den Zeitplan (2026–2029) und den Zusammenhang mit dem SGB VIII.
  • Diese Portale verlinken oft weiterführende Angebote der Bundesländer.

Wichtig: Die Informationen auf Bundesebene erklären den Rahmen des Rechtsanspruchs, erklären aber nicht im Detail, wie die Ganztagsbetreuung in Ihrer Stadt oder Gemeinde organisiert ist. Dafür sind Länder und Kommunen zuständig.

2. Ansprechpartner im Bundesland

Die Bundesländer setzen den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in ihren eigenen Schul- und Jugendhilfegesetzen um. Sie informieren auf ihren Webseiten über landesspezifische Regelungen.

Ministerien auf Landesebene

Je nach Bundesland sind unterschiedliche Ressorts zuständig, zum Beispiel:

  • Bildungs- oder Kultusministerium (zuständig für Schulen und schulische Ganztagsangebote),
  • Familien-, Sozial- oder Jugendministerium (zuständig für Kinder- und Jugendhilfe, Horte, Schulkindbetreuung).

Dort finden Sie häufig:

  • Informationen zum Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung im jeweiligen Bundesland,
  • Hinweise zu Ganztagsmodellen (Hort, Offene Ganztagsschule, gebundene Ganztagsschule),
  • landesspezifische FAQs und Broschüren für Eltern,
  • manchmal auch Hotlines oder E-Mail-Kontakte für allgemeine Rückfragen.

Wenn Sie einen ersten Überblick zu Ihrem Bundesland suchen, sind die Webseiten der zuständigen Ministerien ein guter Einstieg.

3. Zuständige Stellen in Ihrer Kommune

Die konkrete Umsetzung der Ganztagsbetreuung findet in der Regel auf kommunaler Ebene statt. Hier werden Plätze geplant, Einrichtungen betrieben und Elternbeiträge festgelegt.

Jugendamt

  • Zentrale Anlaufstelle für Fragen zur Kindertagesbetreuung und Schulkindbetreuung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Informiert über Anmeldewege, Fristen und Platzvergabe in Horten oder anderen Jugendhilfeangeboten für Schulkinder.
  • Ansprechpartner, wenn es um Sozialstaffeln, Ermäßigungen oder Beitragsbefreiungen geht.

Schulverwaltungsamt / Schulträger

  • Zuständig für die kommunalen Schulen und oft mitverantwortlich für schulische Ganztagsangebote.
  • Kann Auskunft geben zu Ganztagsstandorten, räumlicher Ausstattung und geplanten Ausbauvorhaben.

Bürgerbüro / Familien- und Bildungsbüros

  • In vielen Städten gibt es zentrale Familienbüros, Bildungsbüros oder ähnliche Stellen, die Informationen zu allen Angeboten für Familien bündeln.
  • Dort erhalten Sie häufig eine erste Orientierung und werden an die zuständigen Fachstellen (Jugendamt, Schule, Träger) weitervermittelt.

4. Schule und Ganztagsträger vor Ort

Für die praktische Organisation des Schulalltags und des Ganztagsangebots sind vor allem die Schulen und Träger vor Ort wichtig.

Grundschule / Schulleitung

  • informiert über die an der Schule angebotenen Ganztagsmodelle (z. B. Offene Ganztagsschule, gebundene Ganztagsschule, Kooperation mit einem Hort),
  • erklärt, wie Unterricht, Lernzeiten und Freizeitangebote im Ganztag organisiert sind,
  • benennt Ansprechpartner/innen für Ganztag, Schulsozialarbeit oder Kooperationspartner.

Koordination Ganztag / Ganztagskoordination

  • häufig eine Ansprechperson an der Schule, die den Ganztagsbetrieb koordiniert,
  • Auskunft zu Gruppen, Tagesablauf, AG-Angeboten, Abholzeiten und Organisatorischem,
  • Kontakt für Eltern, wenn es um die Gestaltung des Ganztagsalltags geht.

Träger des Ganztagsangebots

Wenn ein externer Träger (z. B. Wohlfahrtsverband, Verein, Kirche, Elterninitiative) den Hort oder die Ganztagsbetreuung übernimmt, ist dieser Träger oft auch:

  • Vertragspartner der Eltern,
  • zuständig für Personal, pädagogisches Konzept und Elternkommunikation,
  • Anlaufstelle bei Fragen zu Beiträgen, Verträgen, Kündigungsmodalitäten.

5. Spezielle Beratungsstellen für Eltern

Neben staatlichen Stellen gibt es zahlreiche unabhängige Beratungsangebote, die Familien bei Fragen rund um Ganztagsbetreuung, Erziehung und Rechte unterstützen.

Familien- und Erziehungsberatungsstellen

  • bieten Unterstützung bei Erziehungsfragen, Schulproblemen, Belastungen im Familienalltag,
  • helfen, wenn die Umstellung auf Ganztagsbetreuung für das Kind oder die Familie schwierig ist,
  • sind in der Regel kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht.

Beratung für Eltern von Kindern mit Behinderungen oder besonderem Unterstützungsbedarf

  • spezialisierte Stellen, die zu Inklusion, Assistenz, Nachteilsausgleich und Kombination verschiedener Leistungen beraten,
  • Unterstützung bei der Frage, wie Ganztagsbetreuung und individuelle Hilfen (z. B. Schulbegleitung, Therapien) miteinander kombiniert werden können.

Ombudsstellen in der Jugendhilfe

  • unabhängige Anlaufstellen, die bei Konflikten mit dem Jugendamt oder mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vermitteln können,
  • Unterstützung, wenn sich Eltern im Verfahren zur Platzvergabe ungerecht behandelt fühlen.

6. Checkliste: So gehen Sie bei konkreten Fragen vor

Wenn Sie konkrete Fragen zum Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung oder zur Ganztagsbetreuung Ihres Kindes haben, kann folgende Reihenfolge helfen:

  1. Informationen der Schule einholen
    Fragen Sie zunächst in der (künftigen) Grundschule nach:
    • Welches Ganztagsmodell wird angeboten?
    • Welche Betreuungszeiten gelten?
    • Wie läuft die Anmeldung ab?
  2. Kommunale Stellen kontaktieren
    Wenden Sie sich an Jugendamt oder Schulverwaltungsamt, wenn es um:
    • Platzvergabe und Wartelisten,
    • Elternbeiträge und Ermäßigungen,
    • Alternative Standorte oder Angebote

    geht.

  3. Informationen des Bundeslandes nutzen
    Prüfen Sie die Informationen auf den Seiten Ihres Bundeslandes, um die landesweiten Regeln und Programme zu verstehen.
  4. Unabhängige Beratung einholen
    Wenn Sie sich unsicher fühlen oder Konflikte bestehen, kann eine Familien-, Erziehungs- oder Rechtsberatung hilfreich sein.

7. Wichtiger Hinweis: Keine individuelle Rechtsberatung

Die auf dieser Website bereitgestellten Inhalte wurden mit großer Sorgfalt recherchiert und sollen einen allgemeinen Überblick zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und zu möglichen Ansprechpartnern geben.

Sie ersetzen jedoch keine individuelle Rechtsberatung. In konkreten Einzelfällen – insbesondere wenn es um die Durchsetzung des Rechtsanspruchs, Widersprüche oder Klagen geht – sollten Sie sich an:

  • eine Rechtsberatungsstelle,
  • einen Fachanwalt für Verwaltungs- oder Sozialrecht,
  • oder eine spezialisierte Beratungsstelle

wenden.

Für die Planung der Ganztagsbetreuung Ihres Kindes gilt immer: Wenden Sie sich zusätzlich zu den allgemeinen Informationen auf dieser Website an Schule, Jugendamt, Kommune und Träger vor Ort – dort gelten die für Sie verbindlichen Regelungen.