Niedersachsen verfügt bereits heute über ein dichtes Netz an Ganztagsangeboten im Grundschulbereich. Viele Schulen sind als offene Ganztagsschulen organisiert, dazu kommen Horte und verschiedene Formen der Schulkindbetreuung. Ab 2026 wird dieser gewachsene Ganztag durch einen bundesweiten Rechtsanspruch ergänzt. Für Eltern bedeutet das: Ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot soll nicht mehr vom Zufall des Wohnorts abhängen, sondern rechtlich abgesichert sein.

Aktueller Stand: Verlässliche Grundschule, OGS und Hort

Typisch für Niedersachsen ist die Kombination aus verlässlicher Grundschule, offener Ganztagsschule (OGS) und Hort:

  • Verlässliche Grundschule: Die Kinder haben feste Unterrichts- und Betreuungszeiten am Vormittag, in der Regel ohne kurzfristige Stundenausfälle. So können Eltern ihre Vormittage zuverlässig planen.
  • Offene Ganztagsschule (OGS): Nach dem Unterricht können Kinder freiwillig an einem erweiterten Angebot teilnehmen – mit Mittagessen, Hausaufgabenbegleitung, Förderkursen, Sport und kreativen Angeboten.
  • Hort: Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die vor und nach dem Unterricht sowie in den Ferien betreuen. Horte arbeiten häufig eng mit den Grundschulen zusammen, sind jedoch rechtlich eigenständige Angebote.

In vielen Gemeinden existieren Mischformen: Eine Grundschule kann gleichzeitig verlässlich und offene Ganztagsschule sein, während ein freier Träger den Hort für zusätzliche Stunden oder Ferienzeiten anbietet. Die konkrete Ausgestaltung hängt stark von den örtlichen Entscheidungen der Schulträger, Jugendämter und freien Träger ab.

Rechtsanspruch ab 2026: Was sich in Niedersachsen ändert

Ab August 2026 startet der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter. Niedersachsen knüpft daran an, was bereits vor Ort vorhanden ist, und baut die bestehenden Ganztagsstrukturen weiter aus. Der Anspruch soll sicherstellen, dass jedes Kind im Grundschulalter einen Platz in einem Ganztagsangebot erhält – unabhängig davon, ob die Betreuung schulisch (OGS/Ganztagsschule) oder in einem Hort organisiert ist.

Für Familien bedeutet das im Kern:

  • ein verlässlicher Betreuungsumfang an fünf Tagen in der Woche,
  • die Anrechnung der Unterrichtszeit auf die tägliche Gesamtbetreuungszeit,
  • ein Angebot, das über reines „Aufbewahren“ hinausgeht und Bildung, Förderung und Freizeit verbindet.

Die bundesrechtlichen Grundlagen – etwa der Umfang der täglichen Förderung und die stufenweise Einführung – sind im Ganztagsförderungsgesetz geregelt. Eine verständliche Einordnung bietet die Seite Anspruch im Detail. Wie die einzelnen Länder den Rahmen konkret ausfüllen, haben wir unter Umsetzung der Bundesländer zusammengestellt.

Beteiligte Akteure: Land, Kommunen, Träger und Schulen

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs in Niedersachsen ist ein Zusammenspiel verschiedener Ebenen:

  • Land Niedersachsen: setzt die bundesrechtlichen Vorgaben in Landesrecht um, entwickelt schul- und jugendhilferechtliche Regelungen weiter und steuert Förderprogramme für den Ausbau von Ganztagsplätzen.
  • Kommunen: sind meist Schulträger und häufig auch Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Sie planen, wo neue Ganztagsplätze entstehen, koordinieren Investitionen und stimmen sich mit freien Trägern ab.
  • Freie Träger: Wohlfahrtsverbände, kirchliche Träger, Vereine und private Organisationen betreiben zahlreiche Horte und Ganztagsangebote. Sie verantworten pädagogische Konzepte und stellen einen Großteil des Personals.
  • Grundschulen: gestalten den Schultag, planen Ganztags- und Förderangebote, kooperieren mit Horten und binden außerschulische Partner aus Sport, Kultur oder Jugendhilfe ein.

Wichtig ist die inhaltliche Abstimmung: Unterricht, Lernzeiten, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitangebote sollen aufeinander aufbauen, statt nebeneinander zu stehen. Die Ganztagsbetreuung wird so zur gemeinsamen Aufgabe von Schule und Jugendhilfe.

Ausbaupläne: Plätze, Gebäude und Personal

Um den Rechtsanspruch zu erfüllen, muss Niedersachsen zusätzliche Ganztagsplätze schaffen. Nicht überall gibt es bereits ausreichend OGS-Plätze oder Hortangebote, um alle Grundschulkinder zu versorgen. Daher stehen drei Bereiche im Fokus:

  • Platzkapazitäten: Ausbau der offenen Ganztagsschulen, Einrichtung neuer Ganztagsgrundschulen und Erweiterung von Horten.
  • Infrastruktur: Umbau und Erweiterung von Schulgebäuden, Schaffung von Mensa- und Gruppenräumen, sowie Gestaltung attraktiver Außenflächen.
  • Personal: Gewinnung zusätzlicher sozialpädagogischer Fachkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Qualifizierungsangebote für Ganztagskoordinatorinnen und -koordinatoren.

In vielen Kommunen werden dazu mehrjährige Ausbaupläne erstellt. Sie definieren, welche Schule wann zur Ganztagsschule wird, wo Horte erweitert werden und wie die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe verstärkt werden soll. Eine bundesweite Einordnung, wie andere Länder den Ausbau angehen, finden Sie in unserer Übersicht pro Bundesland.

Elternbeiträge, Ferienregelungen und Anmeldung

Die Elternbeiträge für Ganztagsangebote unterscheiden sich in Niedersachsen je nach Kommune, Träger und Betreuungsumfang. Während der Unterricht als Teil der Schule beitragsfrei ist, können für die Teilnahme am offenen Ganztag, für den Hort oder für zusätzliche Stunden Gebühren anfallen. Häufig gibt es sozial gestaffelte Beiträge oder Ermäßigungen für Familien mit geringem Einkommen.

Besonders wichtig für berufstätige Eltern ist die Frage der Ferienbetreuung. In vielen Regionen übernimmt der Hort einen Großteil der Ferienzeiten. Ergänzend bieten einige Kommunen und Träger Ferienprogramme an, etwa Ferienspiele, Sportwochen oder Projekttage. Umfang und genaue Ausgestaltung variieren stark vor Ort.

Die Anmeldung zur Ganztagsbetreuung erfolgt in der Regel:

  • über Formulare der Schule (für OGS-Teilnahme und schulische Ganztagsangebote),
  • über den jeweiligen Hort- oder Trägerverein,
  • zu festen Anmeldefristen, häufig im Zusammenhang mit der Schulanmeldung oder vor Beginn eines neuen Schuljahres.

Eltern sollten frühzeitig klären, welche Modelle an der gewünschten Schule angeboten werden und welche Betreuungszeiten konkret buchbar sind. Allgemeine Hintergründe zu gesetzlichen Grundlagen und typischen Fragen haben wir unter Gesetz und Grundlagen sowie in unseren FAQ zur Ganztagsbetreuung aufbereitet.

Häufige Fragen in Niedersachsen

Muss mein Kind am Ganztag teilnehmen?
Offene Ganztagsschulen sind in der Regel ein freiwilliges Angebot. Mit dem Rechtsanspruch wird sichergestellt, dass ein Platz zur Verfügung steht. Ob und in welchem Umfang er genutzt wird, entscheiden die Eltern im Rahmen der geltenden Anmelde- und Buchungsregeln.

Wie lange ist mein Kind nachmittags betreut?
Die konkrete Betreuungszeit hängt vom jeweiligen Modell ab. Häufig werden Zeitfenster bis etwa 15:00 oder 16:00 Uhr angeboten, teilweise auch länger. Für berufstätige Eltern können zusätzliche Randstunden oder Hortzeiten buchbar sein.

Was wird im Ganztag gemacht?
Typisch sind eine Kombination aus Mittagessen, Hausaufgaben- oder Lernzeit, Förder- und Übungsangeboten, Sport, Musik, Kunst- und Kreativprojekten sowie freier Spielzeit. Die genaue Ausgestaltung legt jede Schule beziehungsweise jeder Träger im eigenen Konzept fest.

Wo bekomme ich verlässliche Informationen für meinen Ort?
Die wichtigsten Ansprechstellen sind die Grundschule, der Schulträger (meist die Kommune) und der jeweilige Hort- oder Ganztagsträger. Diese informieren über Modelle, Öffnungszeiten, Elternbeiträge und Anmeldefristen. Ergänzende Orientierung bieten unsere FAQ zur Ganztagsbetreuung.