Das Saarland ist ein kleines Bundesland mit kurzen Wegen – das gilt auch für die Ganztagsbetreuung. Viele Grundschulen arbeiten bereits eng mit Betreuungsangeboten zusammen, etwa im Rahmen der Freiwilligen Ganztagsschule. Mit dem bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 werden diese Strukturen weiter ausgebaut, damit jedes Grundschulkind im Saarland einen verlässlichen Platz im Ganztag erhält.

Aktueller Stand der Ganztagsbetreuung im Saarland

Im Saarland hat sich über die Jahre ein Mix aus schulischen und außerschulischen Angeboten entwickelt. Besonders prägend ist die Freiwillige Ganztagsschule (FGTS), die in vielen Gemeinden das zentrale Modell der Ganztagsbetreuung bildet. Daneben gibt es ganztägig organisierte Schulen sowie klassische Horte und Schulkindbetreuung.

Typischerweise bietet eine Grundschule im Saarland:

  • vormittags den regulären Unterricht,
  • im Anschluss ein Betreuungsangebot mit Mittagessen, Lernzeit und Freizeit,
  • ergänzend Ferienbetreuung oder besondere Projekte in Kooperation mit Trägern vor Ort.
Modell Kurzbeschreibung Typische Betreuungszeiten
Freiwillige Ganztagsschule (FGTS) Schule arbeitet mit einem Träger zusammen; Nachmittagsangebot mit Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Freizeit. Nach Unterrichtsende bis etwa 15:00 oder 16:00 Uhr, an mehreren Tagen pro Woche.
Gebundene Ganztagsschule Ganztag ist fester Bestandteil des Schulkonzepts; Lern- und Freizeitphasen wechseln sich über den Tag ab. In der Regel ein durchgehender Schultag bis in den Nachmittag.
Hort / Schulkindbetreuung Einrichtung der Jugendhilfe oder der Kommune, die Kinder vor und nach der Schule sowie in den Ferien betreut. Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn, Nachmittagsbetreuung und Ferienzeiten.

Rechtsanspruch ab 2026: Was bedeutet das für das Saarland?

Ab 2026 wird der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung im Grundschulalter schrittweise eingeführt. Er garantiert Kindern im Grundschulalter einen Platz in einem Ganztagsangebot an fünf Tagen pro Woche. Die Unterrichtszeit wird dabei auf die tägliche Gesamtbetreuungszeit angerechnet. Eine übersichtliche Erklärung des bundesweiten Rahmens finden Sie unter Anspruch im Detail.

Im Saarland soll der Rechtsanspruch vor allem über bestehende Strukturen umgesetzt werden:

  • Die Freiwillige Ganztagsschule wird in ihrer Platzkapazität erweitert und qualitativ weiterentwickelt.
  • Grundschulen ohne Ganztagsprofil bauen zusätzliche Betreuungsangebote auf oder kooperieren enger mit Horten.
  • In ländlichen Regionen werden standortübergreifende Lösungen entwickelt, etwa gemeinsame Betreuungsstandorte für mehrere Schulen.

Der Anspruch wird jahrgangsweise eingeführt. So bleibt Zeit, zusätzliche Plätze zu schaffen, Räume anzupassen und Personal zu gewinnen. Wie das Saarland im bundesweiten Vergleich steht, lässt sich in der Umsetzung der Bundesländer nachlesen.

Beteiligte Akteure: Land, Kommunen, Träger und Schulen

Damit der Rechtsanspruch im Alltag funktioniert, arbeiten im Saarland verschiedene Akteure zusammen:

  • Land Saarland: setzt den bundesweiten Rahmen in Landesrecht um, legt Förderprogramme auf und definiert Qualitätsstandards für Ganztag und Betreuung.
  • Kommunen: sind Schulträger und häufig auch Träger von Betreuungsangeboten. Sie planen, wie viele Plätze an welchem Standort benötigt werden und investieren in Gebäude und Ausstattung.
  • Freie Träger: unter anderem Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Vereine, betreiben viele FGTS-Standorte, Horte und Ferienprogramme. Sie verantworten Personal und pädagogische Konzepte.
  • Grundschulen: gestalten den Schulalltag, stimmen Stundenpläne mit den Ganztagsangeboten ab und koordinieren die Zusammenarbeit mit den Trägern.

Wichtig ist ein gemeinsamer Blick auf das Kind: Vormittagsunterricht, Lernzeiten und Freizeitangebote sollen aufeinander aufbauen. Ganztagsbetreuung wird im Saarland zunehmend als gemeinsames Bildungsprojekt von Schule und Jugendhilfe verstanden, nicht als bloße Nachmittagsaufbewahrung.

Ausbaupläne: Plätze, Gebäude und Personal

Damit jedes Grundschulkind im Saarland einen Ganztagsplatz erhält, müssen bestehende Angebote ausgebaut und teilweise neu geschaffen werden. Drei Bereiche stehen dabei im Mittelpunkt:

  • Mehr Plätze: Erweiterung bestehender FGTS-Standorte, Umwandlung weiterer Grundschulen in Ganztagsschulen und Ausbau von Horten.
  • Infrastruktur: zusätzliche Gruppenräume, Mensa- und Küchenbereiche, Bewegungsräume und kindgerechte Außenflächen. An vielen Schulen sind Umbauten oder Anbauten geplant, um Platz für Mittagessen und Nachmittagsbetreuung zu schaffen.
  • Fachkräfte: Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern, pädagogischen Fachkräften und Ganztagskoordinator:innen. Fortbildungen zu Ganztagspädagogik, Lernzeiten und inklusiver Betreuung sollen die Qualität sichern.

Finanziert wird der Ausbau aus Landesmitteln und Bundesmitteln aus dem Ganztagsförderungsgesetz. Die rechtlichen und finanziellen Grundlagen erklären wir ausführlicher auf der Seite Gesetz und Grundlagen. Einen Blick über die Landesgrenzen hinaus ermöglicht die Übersicht pro Bundesland.

Elternbeiträge, Ferienregelungen und Anmeldung

Die Elternbeiträge unterscheiden sich im Saarland je nach Kommune, Träger und gewähltem Modell. Für schulische Ganztagsangebote (zum Beispiel in der Freiwilligen Ganztagsschule) fallen häufig nur Beiträge für das Mittagessen an. Für ergänzende Betreuungsangebote oder Hortplätze kann ein einkommensabhängiger Beitrag erhoben werden. Details regeln Satzungen der Kommunen oder Vereinbarungen mit freien Trägern.

Die Ferienbetreuung wird im Saarland in der Regel über Horte, FGTS-Standorte oder spezielle Ferienprogramme organisiert. Je nach Gemeinde gibt es ganztägige Angebote in den meisten Ferienwochen, häufig mit Projekten, Ausflügen und Freizeitaktionen. Ziel ist, berufstätige Eltern auch in den Schulferien zu entlasten.

Die Anmeldung erfolgt typischerweise:

  • über die Grundschule für die Teilnahme an der Freiwilligen Ganztagsschule oder schulischen Ganztagsformen,
  • über die Kommune oder den freien Träger für einen Hort- oder Betreuungsplatz,
  • zu festgelegten Fristen, meist im Zusammenhang mit der Schulanmeldung oder vor Beginn eines neuen Schuljahres.

Eltern sollten frühzeitig nachfragen, welche Betreuungsmodelle an der gewünschten Schule angeboten werden, welche Zeiten buchbar sind und mit welchen Beiträgen zu rechnen ist. Allgemeine Antworten zum Rechtsanspruch und zu grundlegenden Begriffen finden Sie in unseren FAQ zur Ganztagsbetreuung.

Häufige Fragen im Saarland

Ist die Teilnahme an der Freiwilligen Ganztagsschule verpflichtend?
Nein. Die Freiwillige Ganztagsschule ist – wie der Name sagt – ein freiwilliges Angebot. Nach Anmeldung ist die Teilnahme an den gebuchten Tagen allerdings verbindlich, damit Gruppen stabil geplant werden können.

Kann mein Kind auch nur an einzelnen Tagen im Ganztag bleiben?
Viele Standorte bieten flexible Modelle an, zum Beispiel feste Ganztage an ausgewählten Wochentagen. Welche Varianten möglich sind, legen Schule und Träger vor Ort fest.

Wie ist die Betreuung in den Ferien geregelt?
In der Regel gibt es Ferienangebote über Horte oder FGTS-Standorte. Umfang und genaue Zeiten hängen von der jeweiligen Kommune und den Trägern ab. Informationen erhalten Eltern bei Schule, Gemeinde oder Träger.

Wo erhalte ich verlässliche Informationen für meinen Ort?
Erste Anlaufstellen sind die Grundschule Ihres Kindes, die zuständige Kommune und der jeweilige Träger der Ganztags- oder Hortbetreuung. Ergänzend bietet unsere Seite FAQ zur Ganztagsbetreuung Antworten auf häufige allgemeine Fragen.