Sachsen-Anhalt gehört zu den Bundesländern mit einer starken Horttradition. Viele Grundschulkinder werden bereits heute vor und nach dem Unterricht in schulnahen Einrichtungen betreut. Mit dem bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 wird dieses System weiterentwickelt: Ganztag soll verlässlich, rechtlich abgesichert und in allen Regionen verfügbar sein – vom städtischen Ballungsraum bis zum ländlichen Raum.

Aktueller Stand der Ganztagsbetreuung in Sachsen-Anhalt

Im Mittelpunkt der Ganztagsbetreuung steht in Sachsen-Anhalt der Hort. Horte sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die meist eng mit einer Grundschule verbunden sind. Sie übernehmen die Betreuung der Kinder vor Unterrichtsbeginn, am Nachmittag und in den Schulferien. Daneben gibt es Ganztagsschulen, die Unterricht, Lernzeiten und Freizeitangebote in ein gemeinsames Tageskonzept integrieren.

Typisch ist eine enge Verzahnung von Schule und Hort: Kinder wechseln nach dem Unterricht direkt in den Hort, bleiben im Schulgebäude oder in unmittelbar benachbarten Räumen und nutzen dort Gruppenräume, Schulhof und weitere Angebote. In vielen Gemeinden sind zusätzliche Partner eingebunden – etwa Sportvereine, Musikschulen oder Jugendclubs, die am Nachmittag AGs und Projekte anbieten.

Modell Kurzbeschreibung Typische Nutzung
Hort an der Grundschule Betreuungseinrichtung der Jugendhilfe, eng kooperierend mit der Schule. Vor und nach dem Unterricht, inklusive Mittagessen, Hausaufgabenzeit und Freizeit.
Offene Ganztagsschule Freiwillige Teilnahme an Nachmittagsangeboten der Schule an mehreren Tagen. Für Kinder, die regelmäßig nach Unterrichtsende bis in den Nachmittag bleiben.
Gebundene Ganztagsschule Ganztag als fester Bestandteil des Stundenplans mit rhythmisierter Tagesstruktur. Für Schulstandorte mit durchgehendem Unterrichts- und Betreuungsangebot.
Ferienhort Ganztägige Betreuung in den Schulferien mit Projekten und Ausflügen. Für Familien, die auch außerhalb der Unterrichtszeit verlässliche Betreuung benötigen.

Rechtsanspruch ab 2026: Einordnung für Sachsen-Anhalt

Der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder startet 2026 und wird jahrgangsweise ausgeweitet. Er garantiert Kindern im Grundschulalter einen täglichen Betreuungsumfang an fünf Tagen pro Woche, wobei die Unterrichtszeit auf die Gesamtbetreuung angerechnet wird. Eine allgemeinverständliche Einordnung des Rahmens finden Sie unter Anspruch im Detail.

Sachsen-Anhalt wird den Anspruch vor allem über seine gewachsenen Hortstrukturen und bestehende Ganztagsschulen umsetzen. Die Grundidee lautet:

  • Horte bleiben zentrale Ankerpunkte der Nachmittagsbetreuung.
  • Ganztagsschulen erweitern ihre Kapazitäten und verknüpfen Unterricht, Lernzeiten und Freizeit stärker.
  • Dort, wo bislang nur eingeschränkte Angebote bestehen, werden zusätzliche Gruppen, Standorte oder Kooperationen aufgebaut.

Wie Sachsen-Anhalt im Vergleich zu anderen Ländern vorgeht, lässt sich in der Übersicht zur Umsetzung der Bundesländer nachvollziehen.

Beteiligte Akteure: Land, Kommunen, Träger, Schulen

Damit der Rechtsanspruch in der Praxis funktioniert, greifen in Sachsen-Anhalt mehrere Ebenen ineinander:

  • Land Sachsen-Anhalt: setzt den bundesrechtlichen Rahmen in Landesrecht um, entwickelt Förderrichtlinien, definiert Qualitätsstandards und unterstützt den Ausbau finanziell.
  • Kommunen: sind Schulträger und in der Regel auch zuständig für die Jugendhilfeplanung. Sie ermitteln den Bedarf, planen neue Plätze, sorgen für Räume und schließen Verträge mit freien Trägern.
  • Freie Träger: Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Vereine und andere Organisationen betreiben viele Horte und Ganztagsangebote. Sie stellen das pädagogische Personal und bringen eigene Profile in die Ganztagspraxis ein.
  • Grundschulen: stimmen Unterricht, Lernzeiten und Nachmittagsangebote aufeinander ab, stellen Räume zur Verfügung und koordinieren die Zusammenarbeit mit Hort und externen Partnern.

Ganztag soll dabei als gemeinsames Bildungsprojekt verstanden werden: Vormittag, Hausaufgabenphase, Projekte und freie Spielzeit greifen ineinander, statt isoliert nebeneinanderzustehen.

Ausbaupläne: Plätze, Räume und Personal

Um den Rechtsanspruch zu erfüllen, müssen in Sachsen-Anhalt zusätzliche Plätze geschaffen und bestehende Angebote erweitert werden. Im Mittelpunkt stehen drei Themen:

  • Platzkapazitäten: Erweiterung von Hortgruppen, Einrichtung zusätzlicher Ganztagsklassen oder -züge und Aufbau neuer Standorte, vor allem in Regionen mit bislang geringem Angebot.
  • Infrastruktur: Anpassung und Ausbau von Schul- und Hortgebäuden, Schaffung von Mensa- und Gruppenräumen, Rückzugsbereichen sowie gut nutzbaren Außenflächen für Bewegung und Spiel.
  • Fachkräfte: Gewinnung und Bindung von Erzieherinnen und Erziehern, sozialpädagogischem Personal und Ganztagskoordinator:innen. Fortbildungen zu Ganztagspädagogik, Lernzeiten und inklusiven Angeboten sollen die Qualität langfristig sichern.

Dafür nutzt Sachsen-Anhalt sowohl Landesmittel als auch Gelder aus dem Bundes-Ganztagsprogramm. Eine Einordnung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen finden Sie auf der Seite Gesetz und Grundlagen.

Elternbeiträge, Ferienbetreuung und Anmeldung

Die Elternbeiträge für Hort- und Ganztagsbetreuung werden in Sachsen-Anhalt überwiegend auf kommunaler Ebene festgelegt. Üblich sind Staffelungen nach Einkommen und gebuchtem Stundenumfang. Der Unterricht am Vormittag ist kostenfrei, für Hortbetreuung und ergänzende Angebote können Beiträge anfallen. Die genauen Beträge und Ermäßigungsregelungen sind in den Satzungen der Städte und Gemeinden geregelt.

Die Ferienbetreuung wird größtenteils über Horte sichergestellt. An vielen Standorten gibt es ganztägige Ferienangebote mit Projekten, Ausflügen und Freizeitaktionen. In kleineren Gemeinden bündeln mehrere Schulen oder Träger ihre Angebote, sodass ein zentraler Ferienhort entsteht. Eltern erhalten die konkreten Zeiten und Programme rechtzeitig über Hort, Schule oder Kommune.

Die Anmeldung zur Ganztagsbetreuung erfolgt in der Regel:

  • beim Hortträger oder Jugendamt, wenn ein Hortplatz gebucht werden soll,
  • über die Schule, wenn Ganztagsangebote direkt von der Schule organisiert werden,
  • zu festgelegten Fristen – meist im Zuge der Schulanmeldung oder vor Beginn eines neuen Schuljahres.

Es lohnt sich, frühzeitig nachzufragen, welche Modelle an der gewünschten Schule angeboten werden, welche Zeiten buchbar sind und welche Beiträge gelten. Einen orientierenden Vergleich mit anderen Ländern bietet unsere Übersicht pro Bundesland. Grundsätzliche Fragen zum Anspruch und zu typischen Begriffen beantworten wir in den FAQ zur Ganztagsbetreuung.

Häufige Fragen in Sachsen-Anhalt

Ist die Teilnahme an Hort oder Ganztag verpflichtend?
Nein. Der Rechtsanspruch garantiert, dass ein Platz zur Verfügung steht. Ob und in welchem Umfang Ihr Kind daran teilnimmt, entscheiden Sie im Rahmen der Anmelde- und Buchungsregeln selbst.

Kann ich Betreuungszeiten flexibel wählen?
Viele Horte und Ganztagsangebote arbeiten mit verschiedenen Zeitmodellen (zum Beispiel Betreuung bis 15:00 Uhr oder bis 16:00 Uhr). Welche Varianten es vor Ort gibt, legen Kommune und Träger fest.

Wie ist die Betreuung in den Ferien geregelt?
In der Regel bieten Horte Ferienbetreuung an. Umfang, Öffnungszeiten und Inhalte unterscheiden sich je nach Standort, sind aber darauf ausgelegt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Erste Ansprechpartner sind die Grundschule Ihres Kindes, der zuständige Hort oder das Jugendamt Ihrer Kommune. Allgemeine Informationen zum bundesweiten Rechtsanspruch und zu den wichtigsten Begriffen finden Sie außerdem auf unseren Seiten Anspruch im Detail und FAQ zur Ganztagsbetreuung.