Schleswig-Holstein baut seit Jahren Ganztagsangebote an Grundschulen aus. An vielen Standorten gibt es bereits eine enge Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe und freien Trägern – mit Nachmittagsbetreuung, Lernzeiten und Ferienangeboten. Ab 2026 kommt der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung hinzu. Für Eltern bedeutet das: Der Zugang zu einem verlässlichen Ganztagsplatz soll nicht mehr vom Zufall abhängen, sondern rechtlich abgesichert sein.

Aktueller Stand der Ganztagsbetreuung in Schleswig-Holstein

Die Ganztagsbetreuung im Grundschulalter stützt sich in Schleswig-Holstein auf verschiedene Bausteine. Je nach Gemeinde und Schulstandort können sie unterschiedlich kombiniert werden:

  • Offene Ganztagsschulen: Schulen mit freiwilligen Ganztagsangeboten am Nachmittag. Kinder können nach Unterrichtsschluss bleiben, Mittag essen, lernen und an Arbeitsgemeinschaften teilnehmen.
  • Gebundene Ganztagsschulen: Ganztag als fester Bestandteil des Stundenplans. Unterricht, Lernzeit und Freizeitangebote sind über den Tag rhythmisiert.
  • Hort und schulnahe Betreuung: Einrichtungen der Jugendhilfe oder der Kommune, die Kinder vor und nach dem Unterricht sowie in den Ferien betreuen.
  • Randstunden- und Frühbetreuung: Ergänzende Betreuung vor Unterrichtsbeginn oder nach Ende eines kürzeren Vormittags, um Lücken im Tagesverlauf zu schließen.

Welche Angebote konkret zur Verfügung stehen, entscheidet sich auf Ebene der Schulträger und Träger der Jugendhilfe. Ziel ist aber überall gleich: Kinder sollen nach dem Unterricht gut begleitet lernen, spielen und sich erholen können – und Eltern können ihre Arbeitszeiten verlässlich planen.

Modell Kurzbeschreibung Typische Zeiten
Offene Ganztagsschule Freiwillige Teilnahme an Nachmittagsangeboten mit Mittagessen, Lernzeit und AGs. Nach Unterrichtsende bis ca. 15:00 oder 16:00 Uhr, an mehreren Tagen pro Woche.
Gebundene Ganztagsschule Ganztag als verbindlicher Bestandteil des Schulkonzepts, rhythmisierter Schultag. Durchgehender Schultag, häufig bis in den späteren Nachmittag.
Hort / Schulkindbetreuung Betreuungseinrichtung der Jugendhilfe oder Kommune mit eigenem pädagogischen Konzept. Vor Unterrichtsbeginn, nachmittags und in den Schulferien.
Randstunden- und Frühbetreuung Zusätzliche Betreuung für einzelne Stunden, wenn Unterrichtszeiten nicht ausreichen. Vor Schulbeginn oder nach einem kurzen Unterrichtstag.

Rechtsanspruch ab 2026: Einbindung in das Landesmodell

Der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung im Grundschulalter wird ab 2026 stufenweise eingeführt. Er sichert Kindern einen Betreuungsumfang an fünf Tagen pro Woche zu, wobei die Unterrichtszeit auf die Gesamtbetreuung angerechnet wird. Schleswig-Holstein knüpft bei der Umsetzung an die vorhandenen Strukturen an: Ganztagsschulen, Horte und schulnahe Betreuungsformen werden so kombiniert, dass ein durchgehendes Ganztagsangebot entsteht.

Im Kern bedeutet das:

  • Bestehende Ganztagsschulen sollen mehr Plätze bereitstellen und zusätzliche Kinder aufnehmen.
  • Grundschulen ohne Ganztagsprofil bauen Betreuungsangebote auf oder kooperieren enger mit Horten.
  • In Regionen mit geringer Versorgung werden neue Standorte und Modelle entwickelt.

Eine kompakte Einordnung des bundesweiten Rahmens und der zeitlichen Stufen finden Sie unter Anspruch im Detail. Wie sich Schleswig-Holstein im Vergleich zu den anderen Ländern positioniert, zeigt die Seite Umsetzung der Bundesländer.

Beteiligte Akteure in Schleswig-Holstein

Die Einführung des Rechtsanspruchs ist nur möglich, wenn mehrere Ebenen eng zusammenarbeiten:

  • Land Schleswig-Holstein: setzt den bundesrechtlichen Rahmen in Landesgesetze und Förderrichtlinien um, legt Qualitätsstandards fest und stellt Fördermittel für den Ausbau bereit.
  • Kommunen: fungieren als Schulträger und planen gemeinsam mit der Jugendhilfe, wo und wie viele Plätze benötigt werden. Sie sind für Gebäude, Räume und einen großen Teil der Finanzierung verantwortlich.
  • Freie Träger: Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Vereine und andere Träger betreiben zahlreiche Horte und Ganztagsangebote, stellen Personal ein und bringen eigene pädagogische Profile ein.
  • Grundschulen: gestalten den Schultag, verzahnen Unterricht und Ganztagsangebote und arbeiten mit den Trägern der Jugendhilfe zusammen.

Idealerweise entsteht so ein gemeinsames Bildungsangebot: Vormittagsunterricht, Lernzeiten, Projekte und freie Spielphasen werden aufeinander abgestimmt statt isoliert nebeneinander zu stehen.

Ausbaupläne: Plätze, Räume und Personal

Um den Rechtsanspruch zu erfüllen, muss Schleswig-Holstein zusätzliche Ganztagsplätze schaffen und bestehende Angebote qualitativ stärken. Schwerpunkte sind:

  • Platzkapazitäten: Erweiterung bestehender Ganztagsschulen und Horte, neue Gruppen und zusätzliche Standorte, insbesondere in Gemeinden mit wachsender Kinderzahl.
  • Infrastruktur: mehr Gruppenräume, Mensa- und Küchenbereiche, Räume für ruhiges Arbeiten und für Bewegung sowie kindgerechte Außenflächen. Dazu gehören Umbauten in bestehenden Schulgebäuden und bei Bedarf Neubauten.
  • Personal: Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern, sozialpädagogischen Fachkräften und Ganztagskoordination. Fortbildungen zu Ganztagspädagogik, Lernzeiten, Inklusion und Kooperation Schule–Jugendhilfe sollen die Qualität sichern.

Finanziert wird der Ausbau aus Landesmitteln und Bundesmitteln, die über das Ganztagsförderungsgesetz bereitstehen. Die rechtlichen Grundlagen und Förderrahmen werden auf der Seite Gesetz und Grundlagen näher erläutert. Einen Überblick über die Entwicklung in allen Ländern bietet zudem die Übersicht pro Bundesland.

Elternbeiträge, Ferienbetreuung und Anmeldung

Die Elternbeiträge für Hort und Ganztagsangebote werden in Schleswig-Holstein überwiegend kommunal geregelt. Für schulische Ganztagsangebote fallen häufig nur Kosten für das Mittagessen an, während für Hort- oder zusätzliche Betreuungszeiten einkommensabhängige Beiträge erhoben werden können. Details legen die jeweiligen Satzungen von Kommunen und Trägern fest.

Die Ferienbetreuung wird in vielen Gemeinden über Horte oder schulnah organisierte Ferienprogramme sichergestellt. Üblich sind Angebote in einem Großteil der Schulferien mit Projekten, Sport, Ausflügen und Kreativaktionen. Umfang und genaue Zeiten unterscheiden sich je nach Standort, orientieren sich aber meist an den Bedürfnissen berufstätiger Eltern.

Die Anmeldung zur Ganztagsbetreuung erfolgt typischerweise:

  • über die Grundschule, wenn es um einen Platz in einer Ganztagsschule oder einem schulischen Ganztagsangebot geht,
  • über die Kommune oder den freien Träger, wenn ein Hort- oder Betreuungsplatz gebucht werden soll,
  • zu festgelegten Fristen – häufig im Zuge der Schulanmeldung oder vor Beginn eines neuen Schuljahres.

Eltern sollten sich frühzeitig über verfügbare Modelle, mögliche Beiträge und Anmeldefristen informieren. Grundlegende Antworten zum Rechtsanspruch, zu Begriffen und Abläufen finden Sie ergänzend in unseren FAQ zur Ganztagsbetreuung.

Häufige Fragen in Schleswig-Holstein

Ist die Teilnahme an der Ganztagsbetreuung verpflichtend?
Nein. Der Rechtsanspruch garantiert, dass ein Platz zur Verfügung steht. Ob und in welchem Umfang Ihr Kind das Angebot nutzt, entscheiden Sie im Rahmen der Anmelde- und Buchungsregeln selbst. Bei verbindlichen Ganztagsmodellen (gebundene Ganztagsschule) ist die Teilnahme nach Anmeldung jedoch für die gewählten Tage verpflichtend.

Kann ich Betreuungszeiten flexibel wählen?
Viele Standorte bieten verschiedene Zeitmodelle an, etwa Betreuung bis 15:00 Uhr oder 16:00 Uhr. Welche Varianten konkret möglich sind, legen Schule, Kommune und Träger vor Ort fest.

Wie ist die Betreuung in den Ferien organisiert?
In der Regel übernehmen Horte oder zentrale Ferienstandorte die Betreuung. Die Angebote können von Standort zu Standort unterschiedlich sein. Informationen erhalten Sie bei Schule, Kommune oder dem jeweiligen Träger.

Wo finde ich verlässliche Informationen für meinen Wohnort?
Erste Anlaufstellen sind die Grundschule Ihres Kindes, die zuständige Gemeinde oder Stadtverwaltung sowie der Hort- oder Ganztagsträger. Einen übergeordneten Überblick bieten unsere Seiten Übersicht pro Bundesland und FAQ zur Ganztagsbetreuung.