Thüringen hat eine lange Tradition der Schulkindbetreuung im Hort. In vielen Städten und Gemeinden gehört es schon heute zum Alltag, dass Grundschulkinder nach dem Unterricht in der Schule oder in einer nahegelegenen Einrichtung betreut werden. Mit dem bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 wird dieses System weiterentwickelt: Ganztag soll verlässlich, rechtlich abgesichert und in allen Regionen erreichbar sein – vom Erfurter Stadtviertel bis zur ländlichen Grundschule im Thüringer Wald.

Aktueller Stand der Ganztagsbetreuung in Thüringen

Kernstück der Betreuung im Grundschulalter ist in Thüringen der Schulhort. Er ist in der Regel direkt an die Grundschule angegliedert oder in unmittelbarer Nähe untergebracht und wird von pädagogischen Fachkräften geführt. Ergänzt wird dieses Angebot durch Ganztagsschulen und verschiedene Formen der Schulkindbetreuung.

Typischerweise besteht der Tag eines Grundschulkindes in Thüringen aus Unterricht am Vormittag und betreuter Zeit im Hort oder in Ganztagsangeboten am Nachmittag. Viele Horte öffnen außerdem schon vor Unterrichtsbeginn und übernehmen die Ferienbetreuung.

Modell Kurzbeschreibung Typische Nutzung
Schulhort Betreuungseinrichtung der Jugendhilfe, meist im Schulgebäude oder in direkter Nähe. Vor und nach dem Unterricht, inklusive Mittagessen, Lern- und Freizeitangebote.
Offene Ganztagsschule Freiwillige Teilnahme an Nachmittagsangeboten der Schule an mehreren Tagen pro Woche. Für Kinder, die regelmäßig am Nachmittag in der Schule bleiben sollen.
Gebundene Ganztagsschule Ganztag als fester Bestandteil des Stundenplans, rhythmisierter Schultag. Standorte mit durchgehendem Unterrichts- und Betreuungsangebot.
Ferienhort Ganztägige Betreuung in den Schulferien mit Projekten, Ausflügen und Spielangeboten. Für Familien, die auch außerhalb der Unterrichtszeit verlässliche Betreuung brauchen.

Je nach Kommune gibt es unterschiedliche Kombinationen dieser Modelle. In größeren Städten sind Ganztagsschulen und umfangreiche Hortangebote eher die Regel, im ländlichen Raum spielen zentrale Standorte und Kooperationen mehrerer Schulen eine größere Rolle.

Rechtsanspruch ab 2026: Einordnung für Thüringen

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter schrittweise eingeführt. Er sichert einen Betreuungsumfang an fünf Tagen pro Woche, bei dem die Unterrichtszeit auf die Gesamtbetreuungszeit angerechnet wird. Eine verständliche Übersicht zu Umfang, Stufen und Zielgruppen bietet die Seite Anspruch im Detail.

Thüringen nutzt für die Umsetzung vor allem seine etablierten Hortstrukturen. Die Grundidee:

  • Schulhorte bleiben zentrale Träger der Nachmittagsbetreuung und werden in ihrer Platzkapazität ausgebaut.
  • Ganztagsschulen verknüpfen Unterricht, Lernzeiten und Freizeit enger miteinander und erweitern ihr Angebot für zusätzliche Kinder.
  • Dort, wo bislang nur Teilangebote bestehen, sollen zusätzliche Gruppen oder neue Standorte entstehen, damit der Anspruch vor Ort erfüllt werden kann.

Der Anspruch wird jahrgangsweise eingeführt, damit Land, Kommunen und Träger genügend Zeit haben, Räume, Personal und Strukturen anzupassen. Wie Thüringen im Vergleich zu anderen Ländern vorgeht, zeigt ein Blick in die Umsetzung der Bundesländer.

Beteiligte Akteure: Land, Kommunen, Träger und Schulen

Damit der Rechtsanspruch nicht nur auf dem Papier steht, arbeiten in Thüringen mehrere Ebenen zusammen:

  • Land Thüringen: setzt die bundesrechtlichen Vorgaben in Landesgesetze und Verordnungen um, legt Förderprogramme auf und definiert Qualitätsstandards für Ganztag und Hort.
  • Kommunen: sind Schulträger und in der Regel für die Jugendhilfeplanung zuständig. Sie ermitteln den Bedarf, planen neue Plätze, verantworten Gebäude und Ausstattung und schließen Vereinbarungen mit freien Trägern.
  • Freie Träger: Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Vereine und andere Organisationen betreiben zahlreiche Horte und Ganztagsangebote. Sie stellen pädagogisches Personal ein und bringen eigene konzeptionelle Schwerpunkte ein.
  • Grundschulen: gestalten den Unterrichtstag, planen Lernzeiten, Arbeitsgemeinschaften und Projekte und stimmen sich eng mit den Horten und weiteren Partnern ab.

Ganztag in Thüringen soll dabei als gemeinsames Bildungsangebot verstanden werden: Vormittagsunterricht, Hausaufgabenphase, Förderangebote und freie Spielzeit greifen ineinander und orientieren sich an den Bedürfnissen der Kinder.

Ausbaupläne: Plätze, Räume und Personal

Um allen Kindern einen Ganztagsplatz anbieten zu können, braucht Thüringen zusätzliche Kapazitäten. Drei Bereiche stehen im Mittelpunkt:

  • Platzkapazitäten: Erweiterung bestehender Hortgruppen, Aufbau neuer Gruppen und Ausbau von Ganztagsschulen. Besonders in wachsenden Kommunen und Regionen mit bisher begrenztem Angebot müssen zusätzliche Plätze geschaffen werden.
  • Infrastruktur: Anpassung und Erweiterung von Schul- und Hortgebäuden, Einrichtung von Gruppenräumen, Mensen, Ruhebereichen und Bewegungsflächen sowie kindgerechte Gestaltung der Außenanlagen.
  • Fachkräfte: Gewinnung und Bindung von Erzieherinnen, Erziehern und sozialpädagogischem Personal sowie Qualifizierung für Ganztag, Lernzeiten und inklusive Angebote. Auch die Rolle von Ganztagskoordinator:innen wird wichtiger, um Abläufe zwischen Schule, Hort und externen Partnern zu steuern.

Finanziert wird der Ausbau aus Landesmitteln und aus Bundesmitteln, die im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes bereitgestellt werden. Einen Überblick über die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen bietet die Seite Gesetz und Grundlagen. Wie sich der Ausbau in anderen Ländern entwickelt, zeigt die Übersicht pro Bundesland.

Elternbeiträge, Ferienregelungen und Anmeldung

Die Elternbeiträge für Hort und Ganztagsangebote werden in Thüringen überwiegend durch kommunale Satzungen oder Vereinbarungen mit freien Trägern geregelt. Üblich sind einkommensabhängige Beiträge oder Staffelungen nach Betreuungsumfang. Der Unterricht am Vormittag ist grundsätzlich kostenfrei; für Betreuung im Hort oder für zusätzliche Randstunden können Gebühren anfallen. Informationen zu Höhe, Ermäßigungen und Geschwisterregelungen erhalten Eltern bei ihrer Gemeinde oder beim jeweiligen Träger.

Die Ferienbetreuung wird meist über die Horte organisiert. In den Schulferien stehen häufig ganztägige Angebote zur Verfügung – mit Projekten, Ausflügen, Bewegungs- und Kreativangeboten. Gerade in kleineren Gemeinden bündeln mehrere Schulen oder Horte ihre Kräfte und bieten Ferienprogramme an zentralen Standorten an.

Die Anmeldung zur Ganztagsbetreuung läuft in der Regel über:

  • den Hortträger oder das örtliche Jugendamt, wenn ein Hortplatz gebucht werden soll,
  • die Grundschule, wenn Ganztagsangebote direkt von der Schule organisiert werden,
  • fest definierte Fristen – oft im Zusammenhang mit der Schulanmeldung oder vor Beginn eines neuen Schuljahres.

Eltern sollten sich rechtzeitig informieren, welche Betreuungsmodelle an der gewünschten Schule zur Verfügung stehen, welche Zeiten buchbar sind und mit welchen Beiträgen zu rechnen ist. Antworten auf häufige allgemeine Fragen rund um Anspruch, Begriffe und Abläufe finden Sie in unseren FAQ zur Ganztagsbetreuung.

Häufige Fragen in Thüringen

Ist die Teilnahme an Hort oder Ganztagsangeboten verpflichtend?
Nein. Der Rechtsanspruch garantiert, dass ein Platz angeboten werden muss. Ob und in welchem Umfang Sie diesen Platz nutzen, entscheiden Sie im Rahmen der jeweiligen Anmelde- und Buchungsregeln selbst.

Kann ich die Betreuungszeiten flexibel wählen?
Viele Horte und Ganztagsstandorte bieten verschiedene Zeitmodelle an, zum Beispiel Betreuung bis 15:00 Uhr oder bis 16:00 Uhr. Welche Varianten konkret möglich sind, legen Kommune und Träger vor Ort fest.

Wie wird die Betreuung in den Ferien sichergestellt?
In der Regel bieten Horte Ferienbetreuung an, teilweise in Form gemeinsamer Ferienangebote mehrerer Schulen. Die konkreten Zeiten und Programme erfahren Sie über Hort, Schule oder Jugendamt.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Erste Ansprechpartner sind die Grundschule Ihres Kindes, der zuständige Hort oder das örtliche Jugendamt. Allgemeine Informationen zum Rechtsanspruch und zu typischen Fragen bündeln wir zusätzlich in den FAQ zur Ganztagsbetreuung.